8. März 2023
Innovative Lösung für Vorschriften im Bereich Lebensmittelkontakt
Der Markt ist auf der Suche nach Lösungen
Strengere marktspezifische Vorschriften für Elastomere im Kontakt mit Lebensmitteln erschweren es den global tätigen Unternehmen, gute Dichtungen zu finden. Angst+Pfister hat diese Herausforderung erfolgreich gemeistert. Dank der Innovation der PERTEC® UP EPDM-Mischung sind die Hersteller auch in Zukunft auf der sicheren Seite - mit dem gleichen Material für O-Ringe und andere technische Formdichtungen.
PERTEC® UP EPDM: Erfüllung einschlägiger Tests
Angst+Pfister ist es gelungen, eine Elastomermischung für Dichtungen zu entwickeln, die langfristig alle wichtigen Zulassungen der globalen Märkte hält, wie zum Beispiel Dichtungen für Kaffeemaschinen, Lebensmittel- und Getränkeverarbeitungsanlagen sowie pharmazeutische Verarbeitungsanlagen. Die neue PERTEC® UP EPDM-Mischung erfüllt die relevanten Migrationstests und Positivlisten der strengsten Zulassungsnormen für Materialien mit Lebensmittelkontakt.
Im grünen Bereich - auch bei Positivlisten
Aufgrund neuer Vorschriften für Trinkwasser- und Lebensmittelkontaktanwendungen wird es in Zukunft nicht mehr möglich sein, die gleichen Elastomere in beiden Branchen zu verwenden.
Bei Trinkwasser geht es vor allem um die mechanischen Eigenschaften, während bei Anwendungen mit Lebensmittelkontakt die Reinheit der Werkstoffe eine zentrale Rolle spielt. Viele Länder haben die Vorschriften für Dichtungen im Lebensmittelkontakt erneuert. «Positivlisten legen fest, aus welchen Inhaltsstoffen die Dichtungen bestehen dürfen. Sie werden zunehmend eingeschränkt», sagt Reto Müller. Gleichzeitig sind die Migrationsgrenzwerte durch mehrere Normen gesenkt worden. Für Dichtungen wird es daher immer schwieriger, die geforderten Eigenschaften zu erhalten und gleichzeitig die neuen Normen zu erfüllen. Darüber hinaus haben einige Länder auch die Sanktionen bei Verstößen verschärft. Die Hersteller von Lebensmittelanlagen suchen nach neuen Lösungen, und Angst+Pfister hat keine Mühen gescheut, die richtige Antwort zu finden. «Nach rund zwei Jahren Entwicklungszeit steht nun ein innovatives Präparat für die Lebensmittelindustrie bereit.» Reto Müller, Produktleiter Dichtungstechnik am Angst+Pfister Hauptsitz in Zürich, freut sich.
Neue Wege finden
Unternehmen, die weltweit Dichtungen aus der gleichen Mischung verwenden, verschaffen sich Wettbewerbsvorteile. Die grösste Herausforderung besteht darin, die Positivlisten aller lokalen Märkte einzuhalten und trotzdem die Leistungsfähigkeit zu gewährleisten: Schon minimale Leckagen verursachen massive Kosten durch lange Reinigungszyklen oder Wartungsunterbrüche in den Produktionsanlagen. Um ein Material zu schaffen, das weltweit eingesetzt werden kann, haben die Ingenieure von Angst+Pfister die höchsten gemeinsamen Anforderungen aller Vorschriften ermittelt. «Dank der geballten Kompetenz unserer Teams ist es uns gelungen, ein Compound zu entwickeln, das den neuesten Entwicklungen in der Lebensmittelindustrie gerecht wird», sagt Reto Müller. Aufgrund seiner hohen Abriebfestigkeit ist das neue Compound auch für dynamische Anwendungen geeignet.
Die PERTEC® UP EPDM-Mischung wurde bereits in der Großserie getestet. Das Compound überzeugt mit gutem Verhalten im Druckverformungsrest und hoher Beständigkeit gegen chemische Reinigungsmittel und Dampf für Cleaning-In-Place- und Sterilization-In-Place-Verfahren. Das Compound ermöglicht die Herstellung von Dichtungen mit komplexer Geometrie für optimale hygienische Bedingungen. Darüber hinaus verfügt es über alle relevanten Konformitätszertifikate für den weltweiten Einsatz sowie über die PAK-Kategorie 1 (den Mindestgehalt an krebserregenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen). «Die ersten Kaffeemaschinenhersteller setzen das neue Dichtungsmaterial bereits ein», sagt Reto Müller. Als Inhaber der Rezeptur kann Angst+Pfister Materialentwicklungen an neue Bedürfnisse anpassen und Risiken in der Lieferkette reduzieren.
PERTEC® UP EPDM hat die folgenden Zulassungen:
- 3-A Sanitary
- PAH Class 1
- FDA
- NSF 51
- BfR XXI
- D.M. 21/03/1973
- Dlgs n° 108 Art 2
- Dutch Comodities Act
- EC 1935/2004
- French Arrêté
- LFGB 30/31
- SR 817.023.21
- GB 9685-2016, 4806.11-2016 und 4806.1-2016
- USP Class VI
- GMC/Res N°03/92, N°28/99 und N°54/97
- PAH Class 1
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